Dr. med. Thomas Preimesberger
Der Mutter-Kindpass Der Mutter-Kind-Pass dient zur Eintragung der Untersuchungsbefunde während der Schwangerschaft, der Geburt und auch der ersten Lebensjahre Ihres Kindes. Sie sollten daher den Mutter-Kind-Pass immer mitbringen, wenn Sie oder Ihr Kind eine Untersuchung durchführen lassen.
Werden alle Untersuchungsergebnisse, die im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesehen sind, zeitgerecht durchgeführt, ist die bestmögliche Vorsorge für Sie und Ihr Kind gewährleistet.
Ihren Mutter-Kind-Pass erhalten Sie nach Feststellung Ihrer Schwangerschaft von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Einrichtung.
• Mutter-Kind-Pass Untersuchung
• Interne Untersuchung der Schwangeren (1 x )
• Untersuchung des Kindes ab 3. Lebensmonat (KU2)
Das Untersuchungsprogramm
Das Untersuchungsprogramm ist in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 der geltenden Fassung geregelt. Es umfasst vor der Geburt fünf gynäkologische Untersuchungen. Bei diesen fünf Terminen werden zwei Laboruntersuchungen (bis SSW 16 und SSW 25-28), drei Ultraschalluntersuchungen (SSW 8-12, SSW 18-22, SSW 30-34) sowie eine interne Untersuchung (SSW 17-20) durchgeführt. Ab der Geburt stehen zehn Untersuchungen des Kindes einschließlich einer orthopädischen, einer Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung und zwei Augenuntersuchungen am Programm. Seit November 2012 besteht auch die Möglichkeit eine Hebammenberatung in der 18.-22. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.
Wann und von wem erhalte ich den Mutter-Kind-Pass?
Nach Feststellen einer Schwangerschaft durch die Ärztin/den Arzt erhält die schwangere Frau den Mutter-Kind-Pass. Auch nicht versicherte Frauen haben einen Anspruch auf den Mutter-Kind-Pass. Die Voraussetzung dafür ist der Wohnsitz in Österreich.
Einen Mutter-Kind-Pass erhalten Sie nach Feststellung einer Schwangerschaft bei
Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe;
Einen Mutter-Kind-Pass erhalten Sie auch bei folgenden Ärztinnen/Ärzten bzw. Einrichtungen, wenn diese Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen:
• Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin,
• in den Fachambulatorien der Österreichischen Gesundheitskasse,
• in den Ambulanzen von Krankenanstalten mit geburtshilflicher Abteilung und
• in den Schwangeren- bzw. Familienberatungsstellen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 15:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 18:00 - 19:00 Uhr
Und nach telefonischer Vereinbarung.
Telefon
Adresse
office@drpreimesberger.at
+43 (0) 3622 / 52411
Oppauerplatz 104 • 8990 Bad Aussee